Einschulung / Abklärung

Vor der Einschulung in eine Sonderschule ist eine Abklärung durch die Fachstelle Schulpsychologie (SPL) notwendig.

Die Abklärung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Eltern, der Heilpädagogischen Früherziehung, einer Therapiestelle oder der Regelschule, sofern das Kind bereits eingeschult ist.

Die im Rahmen der Sonderschulabklärung erforderlichen psychologischen und pädagogischen Untersuchungen werden vom SPL direkt durchgeführt. Dieser holt allfällige weitere Gutachten ein, z.B. medizinisches Gutachten, Bericht des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes (KJPD) oder ähnliches.

 

Die Fachstelle Sonderschulung teilt die Sonderschulplätze auf Antrag des SPL zu. Anschliessend werden die Eltern/Erziehungsberechtigten zum Gespräch eingeladen und erhalten Einblick in die pädagogische Arbeit am Heilpädagogischen Zentrum (HPZ).

Die Kinder lernen das HPZ vor dem Eintritt an einem Schnuppertag kennen.